Gruselgrotte der blutdurstigen Würste

Wer das liest, ist doof!

Diese Behauptung ist grundsätzlich beleidigend [§ 185 StGB]. Vielleicht sogar beamtenbeleidigend. Oder gar eine Verunglimpfung des Bundespräsidenten [§ 95 StGB] bzw. eine Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten [§ 103 StGB].

Als Überschrift taugt dieser Satz ebensowenig, denn er verpestet den ihm unterstehenden Text sozusagen. Oder anders: Selbst jemand, der die beleidigende Überschrift nicht mitliest, bekommt vom Verfasser das Prädikat "doof" aufgedrückt, welches hierzulande gemeinhin als Beleidigung gilt.

In jedem Fall dürfte solch ein veröffentlichter Satz mindestens als Grund für eine Abmahnung ausreichen und sollte unter allen Umständen vermieden werden.

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(13. September 2007, 13:40) - Null Reaktion

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Kommentare?

Blogbetreiber Henteaser sagt:
»Kommentare gebe ich erst frei, nachdem ich sie mir durchgelesen habe. Das ist zwar sowas von uncool und altbacken, aber schont meine Nerven.«