Gruselgrotte der blutdurstigen Würste

umformulieren

Ich wurde vor einiger Zeit darauf hingewiesen, dass der Fragesatz

»Warum sollen es Journalisten und Anwälte [betreffs der Vorratsdatenspeicherung] besser haben als ich, die Privatperson?«

unvorteilhaft ist, da in ihm ein quengelndes

»Mir geht’s schlecht, warum soll’s irgendwem anders gut gehen?«

mitschwingt. Man legte mir nahe, die Frage ein klein wenig umzuformulieren. Nämlich so:

»Warum sollte ich, die Privatperson, es schlechter haben als Anwälte oder Journalisten?«

Und es stimmt! Die Aussage bleibt bestehen, doch ihre Wirkung auf den Leser/Zuhörer ändert sich zum Guten. – Hier nun drei Texteinheiten zum selbst positivieren. Natürlich mit höherer Schwierigkeitsstufe.

D. Wiefelspütz (abgeordnetenwatch.de, 11.11.):

»Sie werden hinnehmen müssen, daß der Gesetzgeber in Sachen Vorratsdatenspeicherung anderer Meinung ist als Sie. Vorratsdatenspeicherung hat mit Terrorismusbekämpfung relativ wenig zu tun. Ich wäre für die Vorratsdatenspeicherung auch dann, wenn es überhaupt keinen Terrorismus gäbe.«

Wolfgang Schäuble (Zeit.de, 15.11.):

»Ist die Freiheitsverkürzung, die in einer automatischen Ablesung von Autokennzeichen und dem sofortigen Abgleich mit der Fahndungsdatei gestohlener Autos liegt, wirklich relevant im Vergleich zur Freiheitsverkürzung, die mit der Gefahr häufig unaufgeklärter und damit sanktionsloser Autodiebstähle verbunden ist?«

H.-C. Ströbele (abgeordnetenwatch.de, 20.11.):

»Der Vergleich mit der Vorratsdatenspeicherung ist schon deshalb nicht angemessen, weil mit der Änderung des Waffenrechts der Staat nicht gegen die Bürgerinnen und Bürger mit mehr Kontrollmöglichkeiten und darüber hinaus aufgerüstet werden soll, sondern es geht um Abrüstung der Bürgerinnen und Bürger.«

Vorschläge bitte in die Kommentare. Viel Vergnügen!

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(21. November 2007, 19:26) - Comments Off

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