Gruselgrotte der blutdurstigen Würste

Produktwerbung ohne Werbung mit Werbung oder was?

Laut einem Bericht der Sächsischen Zeitung (01.02.06, S. 8) hat sich das Leipziger Internetversandhaus "Spiele Ab 18"

in einem Vergleich vor dem Oberlandesgericht (OLG) verpflichtet, nicht mehr für Computer- und Videospiele zu werben, die unter das Jugendschutzgesetz fallen.

Na klar, das leuchtet doch ein. Vor allem in Anbetracht des Namens, den das Versandhaus trägt.

Wie Katrin Haller, Sprecherin des Gerichts, auf Anfrage mitteilte, hatte sich der Internethändler mit der Inhaberin eines kleinen Spielzeugladens geeinigt, die eine einstweilige Verfügung gegen die ihrer Ansicht nach jugendgefährdende Werbung erwirken wollte.

Die armen Kinder! Dann doch lieber Doktor Bibber Krabbelkopf.

Bereits im Vorfeld der gestrigen Einigung hatte die Frau den Inhaber des Versandhauses und mindestens sieben weitere Spieleverkäufer auf diesem Wege abgemahnt.

Klingt nach dem alten Spiel "Unliebsame Konkurrenz abmahnen".

Den letzten Absatz des (übrigens mit "Doom III ohne Internetwerbung" überschriebenen) Artikels verstehe ich nicht; der scheint sich im Kreis zu drehen:

Der 14. Senat des Dresdner OLG habe nunmehr in der Verhandlung darauf hingewiesen, dass die auf der Internetseite erhältlichen jugendgefährdenden Spiele nicht angeboten werden könnten, ohne dass auch gleichzeitig für sie geworben würde, erklärte Katrin Haller. Daraufhin habe der Anbieter angeboten [sic], künftig auf Werbung zu verzichten.

Der Knoten lässt sich nur entwirren, wenn man hier ENTWEDER* liest:

Künftig verzichtet der Anbieter auf artikelbezogene ‘Offline’-Werbung; also auf Anzeigen oder Radiospots, in denen die fraglichen Spiele erwähnt werden.

Das ist jedoch ziemlich albern, weil er ja gleichzeitig das Prädikat [USK] Ab 18 zum Motto seines Unternehmens erhoben hat.

Mit dieser Firmenbezeichnung schränkt er sein Angebot ein und ködert (unbewusst?) jene Käuferschicht, auf die mit Ab 18 gekennzeichnete Produkte die gleiche Wirkung haben, wie Scheiße auf Fliegen: Minderjährige.

Tja …

*ODER:

Künftig verzichtet der Anbieter auf jegliche Offline-Werbung; zieht sich also komplett ins Netz zurück und wirbt dort.

‘Entfliehen’ kann er dem oben genannten Kundenkreis hier aber erst recht nicht. Und sobald ihn die erbosten Eltern internetbewanderter Kids wegen irgendeiner Lücke im Bestellsystem vor Gericht zur Verantwortung ziehen, geht der Spaß von vorn los.

Tja² …

Stichwortsuche via Delicious.com
» Presseschau «
(1. February 2006, 13:01) - Comments Off

Keine Reaktion

Keine Reaktionen.

RSS feed for comments on this post.

Die Kommentarfunktion ist derzeit abgeschaltet. Bitte senden Sie Kommentare zu diesem Artikel an henteaser ETT web PUNKT de.