Gruselgrotte der blutdurstigen Würste

Altes StGB, § 184a – Verkauf schamloser Zeitschriften an Jugendliche

Wer Schriften, Abbildungen oder Darstellungen, welche, ohne unzüchtig zu sein, das Schamgefühl gröblich verletzen, einer Person unter sechzehn Jahren gegen Entgelt überläst oder anbietet, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bestraft.

Keine Stichworte.
» Körperliches «
(19. April 2006, 11:04) - Comments Off

Keine Reaktion

Keine Reaktionen.

RSS feed for comments on this post.

Die Kommentarfunktion ist derzeit abgeschaltet. Bitte senden Sie Kommentare zu diesem Artikel an henteaser ETT web PUNKT de.