Altes StGB, § 144.I – Verleitung zur Auswanderung
Wer es sich zum Geschäfte macht, Deutsche unter Vorspiegelung falscher Tatsachen oder wissentlich mit unbegründeten Angaben oder durch andere auf Täuschung berechnete Mittel zur Auswanderung zu verleiten, wird mit Gefängnis von einem Monat bis zu zwei Jahren bestraft.


Comment by Michael
Wer weiß, vielleicht sollte man den Straftatbestand wieder einführen ;)
Aber wenigstens denkt die Politik darüber nach, dass man sich vor Einwanderungsdiskussionen mal darüber Gedanken machen sollte, warum die Leute unser Land verlassen: http://www.roland-koch.de/Das-Zitat-der-Woche/1154202376.html
Posted on July 29, 2006 at 29. July 2006, 21:42