Sorry, Leute, aber ich will mich nicht von Abmahnern querficken lassen. Darum habe ich eben in einer Blitzaktion die Rubrik Klangumfang ausgedünnt. Mit anderen Worten: Vorsorglich alle Beträge mit Links auf YouTube-gehostete Musikvideos gekillt.
Ratschläge hingegen werde ich auch weiterhin geben. Oder zählt das bereits als ‘Anstiftung zu einer Straftat’?
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